Elektronische Unterschrift
Der Grundstein für die papierlose Zahnarztpraxis.
Ein großer Anteil Ihrer Arbeitszeit wird durch die erforderlichen bürokratischen Prozesse bestimmt. Die digitalen Möglichkeiten bieten Ihnen hier Unterstützung und helfen dabei die zeitintensiven Abläufe zu verringern. Die elektronische Unterschrift für Zahnärzte und Patienten reguliert vor allem die große Menge an Papierformularen und die damit verbundenen kostspieligen Ausdrucke. Ein geringerer papierbasierter Arbeitsaufwand bedeutet in letzter Konsequenz einen Zuwachs an Zeit für Ihre Patienten.
Anerkanntes und beweissicheres Signaturverfahren
Wesentlich für die Arbeit mit digitalen Signaturen ist eine eindeutige und zweifelsfreie Rechtssicherheit. Die Digitalisierung von Prozessen soll Ihre Praxis zukunftssicher machen und zugleich den Patienten einen positiven Eindruck vermitteln. Unterschriften auf dem Papier stellen eine erhebliche zeitliche Bremse bei ansonsten digitalen Praxisabläufen dar. Durch einen integrierten Workflow werden die Arbeitsprozesse wesentlich vereinfacht und können auf allen Ebenen nahtlos ineinander übergreifen. Die elektronische Unterschrift für Zahnarztpraxen ist im Rahmen der eIDAS-Verordnung (Gesetz zur elektronischen Identifizierung) seit 2016 rechtsverbindlich. Wir arbeiten mit dem Hersteller Signotec zusammen, einem der führenden Unternehmen am Markt, dessen Software ideal geeignet ist, Sie und Ihre MitarbeiterInnen in Ihrer Arbeit maßgeblich zu unterstützen.
Anwendung und Einsatzmöglichkeiten
Bei der Digitalisierung Ihrer Unterschriftsprozesse ist eine Anbindungsmöglichkeit an gängige Praxisprogramme (beispielsweise Dampsoft oder Charly) selbstverständlich gegeben. Wir übernehmen hier gerne die Einrichtung für Sie. Der Ablauf im Alltag ist denkbar unkompliziert und für das gesamte Praxisteam schnell erlernbar. Die Signaturlösungen sehen Unterschriftendisplays ebenso vor wie Tablets, die zur Einrichtung der Signaturen vorgesehen sind. Hier kommen die Tablets Microsoft Surface sowie Signotec Delta Pad zum Einsatz.
Eine umfangreiche Anzahl an Dokumenten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits rechtssicher elektronisch unterschreibbar, beispielsweise Aufklärungs- und Anamnesebögen, Vereinbarungen zum Datenschutz oder auch Schweigepflichtentbindungen.
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Ihr Ansprechpartner

Kevin M. Schmitt
Geschäftsführender Gesellschafter
Senior IT-Consultant
Fachinformatiker (IHK)